Die TyroLadis Chalet - Hausordnung

Damit alle Gäste ein perfektes Chalet vorfinden, ersuchen wir Sie die folgende Hausordnung einzuhalten. Mit der Buchung und Ingebrauchnahme der Chalets gehen wir davon aus, dass Sie die Hausordnung vollinhaltlich akzeptieren.

 

1.    ALLGEMEIN

 

Sollten Sie etwas an der Einrichtung oder Ausstattung vermissen oder Sie einfach nur Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich in den Chalets befinden oder dazugehören, dürfen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung, Ausstattung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten.

 

2.    AN- UND ABREISE

 

Genereller An- und Abreisetag ist Samstag. In der Zwischensaison ist auch die Buchung einer halben Woche möglich. In der Sommersaison ist in sämtlichen Buchungskategorien die Buchung einer halben Woche möglich.

 

Die Anreise kann ab16:00 erfolgen. Die Abreise muss bis spätestens 10:00 erfolgen.

 

3.    CHALETBELEGUNG

 

Grundsätzlich sind die Chalets nach Größe für eine Belegung zwischen 4 – 6 Personen vorgesehen. Die Chalets verfügen über Zimmer mit Doppelbetten, Zimmer mit getrennten Betten oder Einzelbett und angeschlossenen Badezimmern. Im Stockbettstüberl können im Stockbett 2 Personen nächtigen. Für Kinder kann nach Bedarf das Bettsofa oder ein Beistellbett vorbereitet werden. Für Babys und Kleinkinder sind Gitterbetten verfügbar. Wenn Gitterbetten mitgebucht werden, so werden diese durch unsere Hausverwaltung vorbereitet.

 

4.    KÜCHE

 

Die Küchen der Chalets sind sehr hochwertig ausgestattet. Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung, der Ausstattung sowie den technischen Geräten um. Stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte niemals ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage. Bitte hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen und Kühlschrank in sauberem Zustand.

 

5.    BÄCKERSERVICE

 

Sie haben die Möglichkeit den Hauslieferservice der Bäckerei Althaler kostenpflichtig in Anspruch zu nehmen. Der Service ist ausgenommen von den Zwischensaisonen von Montag bis Sonntag möglich. Übliche Produkte werden vom Bäcker am Morgen aufgefüllt. Zusätzliche Informationen zu Produkten und Preisen entnehmen Sie bitte der Infomappe.

 

 

 

6.    BESCHÄDIGUNGEN

 

Sollte sich eine Beschädigung zutragen, ersuchen wir Sie, uns den Schaden zu melden, damit dieser nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung festgestellt werden muss. Der Mieter haftet für Beschädigungen generell in der Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

 

7.    SORGFALTSPFLICHTEN

 

Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Mietbedingungen einhalten. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses verschlossen werden. Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen des Hauses zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen.

 

8.    REINIGUNG

 

Wir ersuchen Sie Schmutz, Nässe am Boden oder Flüssigkeiten auf den Möbel- und Arbeitsflächen sofort zu beseitigen, um dauerhafte Schäden zu vermeiden. Wir bitten Sie, das Haus bei Abreise besenrein zu hinterlassen und das benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen. Entsprechende Reinigungsgeräte und Materialien finden Sie vor Ort. Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min und insbesondere nach dem Duschen bzw. nach dem Saunagang. Vermeiden Sie einen hohen Luftfeuchtigkeitsanteil im Haus.

 

9.    WINTERDIENST / SCHNEERÄUMUNG

 

Der Winterdienst auf der Zufahrtsstraße wird grundsätzlich durch die Gemeinde erledigt. Schneeketten sind zur eigenen Sicherheit im Winter trotzdem empfehlenswert. Der Vermieter übernimmt für mangelhaft geräumte Zugangsbereiche ausdrücklich keine Haftung. Eine Schneeschaufel und Kehrbesen befinden sich Beim Müllsammelplatz. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auf 1.240 m Seehöhe im hochalpinen Raum der Alpen befinden und mitunter sehr starke Schneefälle vorkommen können.

 

10. ENTSORGUNG

 

Der Abfall wird nach den Fraktionen Restmüll, Plastik, Glas, Metall, Papier und Biomüll getrennt. Entsprechende Behältnisse stehen beim Haus und im unteren Aufgangsbereich – dem Müllsammelplatz zur Verfügung. In die Küchenspüle, die Toiletten, die Waschbecken und Duschen dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann. Bitte benutzen Sie Mülleimer und Kosmetikeimer im Haus nur mit Müllsäcken und entsorgen Sie diese verschlossen am Müllsammelplatz.

 

11. NACHTRUHEZEITEN

 

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die Nachtruhezeiten zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr einzuhalten.

 

12. INTERNET / WLAN

 

In den Chalets ist ein kabelloser Internetanschluss (WLAN) vorhanden. Die Zugangscodes finden Sie in der Gästemappe. Die Nutzung des Internets mit Ihrem eigenen WLAN-fähigen Endgerät (Notebook, Tablet, Smartphone etc.) über den WLAN-Anschluss ist für den Mieter kostenlos. Sie nutzen das Internet auf eigene Gefahr. Der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus.

 

 

13. RAUCHVERBOT / OFFENES FEUER

 

Rauchen ist im Chalet nicht erlaubt. Bitte verlassen Sie zum Rauchen das Haus. Ein Aschenbecher befindet sich auf der Terrasse. Entsorgen Sie bitte die vollständig erkalteten Zigarettenreste in den Aschenbechern und nicht in der freien Natur. Im Außenbereich ist kein offenes Feuer erlaubt.

 

14. KAMINOFEN

 

Schlichten Sie zum Einheizen des Kaminofens das Holz kreuzweise auf. Das Holz finden bei den Kaminöfen sowie im Außenbereich an den Hauswänden gestapelt. Verwenden Sie zwei Zünder als Anzündhilfe und legen Sie diese unter die Holzscheiter. Stellen Sie sicher, dass die Verbrennungsluft beim Anheizen maximal geöffnet ist. Nach einigen Minuten drosseln Sie die Luftzufuhr. Eine genaue Beschreibung finden Sie in der Infomappe.

 

15. HAUSTIERE

 

Das Mitbringen von Hunden ist nur im Chalet Faltri und Frommes  nach Rücksprache erlaubt.

 

16. PARKMÖGLICHKEITEN

 

Es kann direkt in der Parkgarage geparkt werden. Soweit Ihnen ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

17. HAUSRECHT

 

Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter das Ferienhaus ohne Wissen des Gastes betreten muss.

 

18. SCHLÜSSEL / ZUTRITTSSYSTEM

 

Das Ferienhaus verfügt über ein Schloss sowie ein digitales Zutrittssystem.

Den/die Schlüssel erhalten Sie bei Anreise.

 

 

19. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERMIETERS

 

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TyroLadis Koehle OG

 

 

 

 

 



TyroLadis Family Relax Chalets

Razilweg 40

A-6532 Ladis

 

Tel +43 699 10756464

info@tyroladis.com 

www.tyroladis.com 




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